Liechtenstein hat Richterdienstgesetz verabschiedet
Die Regierung von Liechtenstein hat einen Bericht und Antrag zur Schaffung eines Richterdienstgesetzes zuhanden des Landtags verabschiedet. Damit wird für die Richter der ordentlichen Gerichtsbarkeit die erforderliche dienstrechtliche Grundlage geschaffen. Es sieht für die Richter ein eigenes, auf die richterliche Funktion abgestimmtes Dienstrecht vor.
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