Zur Spruchkörperbildung an Gerichten: Vorausbestimmung als Fairnessgarantin
Christoph Bandli
Zitiervorschlag: Christoph Bandli, Zur Spruchkörperbildung an Gerichten: Vorausbestimmung als Fairnessgarantin, in: «Justice - Justiz - Giustizia» 2007/2
Die Totalrevision der Bundesrechtspflege verlangt eine generell-abstrakte Normierung der Spruchkörperbildung an den drei eidgenössischen Gerichten.
Inhaltsverzeichnis
1. Problemstellung
2. Richterliche Unabhängigkeit und Garantie desverfassungsmässigen Richters
2.1. Richterliche Unabhängigkeit (Art. 191c BV)
2.2. Garantie des verfassungsmässigen Richters (Art. 30 Abs. 1 BV)
3. Rechtsprechung des deutschen Bundesverfassungsgerichts
4. Rechtsprechung des Bundesgerichts
5. Vorschriften zur Geschäftsverteilung im BGG, SGG und VGG
6. Kriterien und Lösungsmöglichkeiten
7. Umsetzung in den Reglementen der drei Gerichte des Bundes
8. Gestärktes Vertrauen in die Justiz
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