Justice - Justiz - Giustizia

Recht und Moral: Auflösung der Kategorien

Am Beispiel der Rechtfertigung von Hausfriedensbruch durch Notstand infolge Klimawandels (Bezirksgericht Lausanne)

  • Auteur-e-s: Marcel Alexander Niggli / Louis Frédéric Muskens
  • Catégories d'articles: Science
  • DOI: 10.38023/97c203d8-9f9f-4e35-afc5-9d9e0654ab84
  • Proposition de citation: Marcel Alexander Niggli / Louis Frédéric Muskens, Recht und Moral: Auflösung der Kategorien, in : «Justice - Justiz - Giustizia» 2020/2
Die Gefahren von Klimaveränderungen für Individualrechtsgüter sind nicht unmittelbar. Wären sie es, so taugten Demonstrationen nicht dazu, sie unmittelbar abzuwenden. Taugten sie dazu, so wäre eine Demonstration in der Schalterhalle einer Bank nicht tauglicher als irgendein anderer Ort. Wenn das Bezirksgericht Lausanne daher Hausfriedensbruch mit Notstand rechtfertigt, ist das nicht nur strafrechtsdogmatisch unhaltbar, es löst die Kategorien des Rechts selbst auf. Anlass genug, die rechtsphilosophische Frage nach dem Verhältnis von Recht und Ethik und der Bedeutung der Präzision im Recht zu stellen.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Ein wenig Strafrechtsdogmatik
  • 1.1. Notwehr und Notstand
  • 1.2. Individual- und Kollektivrechtsgüter
  • 1.3. Beispiele zur Veranschaulichung
  • 1.3.1. Notwehr
  • 1.3.2. Notstand
  • 1.4. Ergebnis
  • 1.5. Anwendung auf den Entscheid des Bezirksgerichtes
  • 1.5.1. Notstand bei mittelbar betroffenen Individualrechtsgütern?
  • 1.5.1.1. Argumentation des Bezirksgerichtes
  • 1.5.1.2. Mittelbar betroffene Individualrechtsgüter?
  • 1.5.1.3. Ergebnis
  • 1.5.2. Notstandsbegründende Gefahr
  • 1.5.2.1. Argumentation des Bezirksgerichtes
  • 1.5.2.2. Unmittelbare Gefahr
  • 1.5.2.3. Nicht anders abwendbar
  • 1.6. Ausnahmezustand?
  • 1.7. Systemkonforme Wege zum selben Resultat
  • 1.7.1. Strafmilderung
  • 1.7.2. Wahrung berechtigter Interessen
  • 1.7.3. Rechtswidrigkeit und Schuld
  • 2. Ein wenig Rechtsphilosophie: Recht & Ethik
  • 2.1. Recht & Ethik: Eine Frage der Bestimmtheit
  • 2.2. Bestimmtheit im Recht
  • 2.3. Struktur als Grenze
  • 3. Als Abschluss