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1. Das Umfeld der modernen «Paulette»
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1.1. Von der theoretischen und rechtlichen Unabhängigkeit
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1.2. Richterwahlen in der Schweiz – ein Unikum
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1.2.1. Ohne Parteibuch kein Richteramt – Parteiproporz bei Richterwahlen
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1.2.2. Der Parteiproporz als Grundlage für die Mandatssteuer
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1.2.3. Keine Abkehr vom Parteiproporz in Sicht
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2. Empirische Untersuchung zur Mandatssteuer
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2.1. Umfrage bei eidgenössischen politischen Parteien
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2.1.1. Auswertung Fragebogen der SP
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2.1.2. Auswertung Fragebogen der BDP
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2.1.3. Auswertung Fragebogen der CVP
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2.1.4. Auswertung Fragebogen der GLP
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2.1.5. Auswertung Fragebogen der GPS
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2.2. Umfrage bei Richtern eidgenössischer Gerichte
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2.2.1. Auswertung Fragebogen der Bundesrichter
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2.2.2. Auswertung Fragebogen der Bundesverwaltungsrichter
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2.2.3. Auswertung Fragebogen der Bundesstrafrichter
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2.3. Zusammenfassung
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2.4. Tabellarische Übersicht über die Höhe der Mandatssteuern
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3. Würdigung der Mandatssteuer
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3.1. Aus zivilrechtlicher Sicht
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3.2. Aus strafrechtlicher Sicht
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3.3. Aus steuerrechtlicher Sicht
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3.4. Beeinflusst die Mandatssteuer die richterliche Unabhängigkeit?
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3.5. Vereinbarkeit mit internationalen Standards
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3.5.1. Empfehlungen des Ministerkomitees des Europarates
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3.5.2. Europäische Charta über die Rechtsstellung der Richterinnen und Richter
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3.5.3. Universelle Charta des Richters der Internationalen Richtervereinigung
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3.5.4. Fazit
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4. Zusammenfassung und Schlussfolgerung
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5. Zu guter Letzt
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6. Anhang
Die moderne «Paulette»: Mandatssteuern von Richterinnen und Richtern
Science
Proposition de citation: Giuliano Racioppi, Die moderne «Paulette»: Mandatssteuern von Richterinnen und Richtern, in : «Justice - Justiz - Giustizia» 3
Nahezu jede Richterin und jeder Richter auf Bundesebene und auf kantonaler Ebene in der Schweiz wurde als Mitglied einer politischen Partei in das Amt gewählt und leistet ihrer oder seiner Partei, nebst dem gewöhnlichen Mitgliederbeitrag, die sog. Mandats- oder Parteisteuer. Grundlage zur Forderung dieser Mandatssteuer bildet die Aufteilung der Richterstellen gemäss freiwilligem Proporz auf die einzelnen Parteien. Der Beitrag zeichnet erstmals ein umfassendes Bild betreffend Höhe und Modalitäten der Mandatssteuer auf eidgenössischer Ebene gefolgt von einer Würdigung der Mandatssteuer, insbesondere hinsichtlich der richterlichen Unabhängigkeit.