Liechtensteinische (G)OG-Reform
Das liechtensteinische Gerichtsorganisationsgesetz (GOG) ist mit Wirkung per 1. Januar 2015 revidiert worden. Damit einher geht eine grundlegende Reorganisation des Obergerichts (OG). Dabei ist der bisherigen Tradition der Rekrutierung auch von Richtern aus den Nachbarländern Rechnung getragen worden. Das Fürstentum hat also weiterhin keine Angst vor fremden Richtern.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Vorbemerkungen
- 2. Bisherige Organisationsstruktur des OG
- 3. Reorganisation des OG
- 4. Würdigung
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