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Mehr richterliche Zurückhaltung in Strassburg

Gastkommentar zum EGMR

Paul Widmer
Paul Widmer
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Die Schweiz trat erst 1963 dem Europarat bei und liess sich viel Zeit, bis sie 1974 die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ratifizierte. Gross waren die Vorbehalte im Parlament. Doch der damalige Vorsteher des Politischen Departementes, Bundesrat Pierre Graber, wusste die Volksvertreter zu beschwichtigen. Er meinte, es sei unvorstellbar, dass die Schweiz mit ihren hohen Standards je wegen Verletzung von Menschenrechten verurteilt würde. So sprach er. Aber es kam anders.


Table des matières

  • 1. «Evolutiv» interpretierte Menschenrechte 
  • 2. Reformen erwünscht
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