Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens
Die Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens wurde in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts (Nr. 46, 13. November 2007, 5093) publiziert und tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.
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