Verfahren betreffend therapeutische Massnahmen und die Verwahrung
Ein Wunschkonzert an die dritte Gewalt
Der Beitrag umreisst die gewichtigen rechtsstaatlichen Probleme, die sich im Kontext der Massnahmen nach Art. 56 ff. StGB ergeben. Im Ergebnis drohen sich Verfahren jenseits des festen Bodens des Rechtsstaates zu etablieren. Sämtliche Strafrechtlerinnen und Strafrechtler sind gefordert, dieser Tendenz zu einer Enklave des Ausnahmezustandes entgegen zu treten. Aus Sicht der Verteidigung werden daher Wünsche an eine unabhängige dritte Gewalt gerichtet.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Enklave des Ausnahmezustandes?
- 2. Konkreter Ablauf von Massnahmenverfahren nach Art. 56 ff. StGB
- 3. Wünsche an die Judikative
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