Bundesgericht soll in Strafsachen weitere Kompetenz erhalten
Bei Strafprozessen soll das Bundesgericht künftig den Sachverhalt und nicht nur die richtige Anwendung des Rechts prüfen. Dazu verabschiedete der Bundesrat am 4. September 2013 die Botschaft. Momentan ist das Gericht an die Feststellungen des Bundesstrafgerichts gebunden.
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