Liebe Leserinnen und Leser
Als Kernelement einer rechtstaatlichen Justiz ist die richterliche Unabhängigkeit ein Thema, das Richterinnen und Richter anhaltend beschäftigt – und damit auch zu den leitenden Themen der Richterzeitung gehört. Die aktuelle Nummer ist deshalb schwerpunktmässig der Befangenheit als einem besonderen Aspekt fehlender Unabhängigkeit gewidmet.
Die im Bund und in zahlreichen Kantonen übliche Heranziehung von nebenamtlichen Richtern wirft mit Blick auf die richterliche Unabhängigkeit zahlreiche Fragen auf und ist denn auch zunehmend umstritten, was sich nicht zuletzt in der Zahl entsprechender Ablehnungsbegehren zeigt. Die Problematik wird in zwei wissenschaftlichen Beiträgen aufgenommen: Der Beitrag von Regina Kiener und Gabriela Medici fragt nach der Befangenheit von Richtern aufgrund anderer Erwerbstätigkeiten und untersucht dabei namentlich den Beizug von praktizierenden Anwälten als Richter – eine Problematik, die sich mit Einsetzung des neuen Bundespatentgerichts (dem elf Anwälte als nebenamtliche Richter angehören) nochmals verschärfen wird. Fragen zum Einsatz von Ersatzrichtern und deren Unabhängigkeit stellt auch Davide Cerutti, ausgehend von einem aktuellen Entscheid des Bundesgerichts (Urteil 1C_9/2010 vom 14. Dezember 2010). Die Komplexität der Befangenheitsregeln zeigt sich im Beitrag von Pascal Schmid, der einen Entscheid des Obergerichts des Kantons Thurgau zur Vorbefassung im Summarverfahren erläutert. Eine Stärkung der Unabhängigkeit liegt in der Professionalisierung der richterlichen Tätigkeit; der Beitrag von Patrick M. Müller beschreibt den Wandel vom Richtermiliz- zum Richterberufssystem am Beispiel des Luzerner Verwaltungsgerichts.
Der Schwerpunkt wird ergänzt durch eine Zusammenstellung von über 300 Entscheiden des Bundesgerichts zu Fragen von Unabhängigkeit, Befangenheit und Ausstand, die wir von der Website der Schweizerischen Richtervereinigung www.svr-asm.ch übernehmen durften. Zudem werden die Ergebnisse einer Umfrage in den Kantonen publiziert, welche wir zur Thematik der Zulässigkeit von Nebentätigkeiten und Teilzeitbeschäftigung von Richterinnen und Richtern mit Hilfe unserer Korrespondentinnen und Korrespondenten durchgeführt haben.
In der Rubrik Forum erscheint erstmals – nun aber regelmässig – die «SVR-ASM Kolumne», in der sich ein Mitglied der SVR-ASM äussert: den Anfang macht Peter Hodel, Präsident der SVR-ASM. Über eine aktuelle Studie der UIM rapportiert Florence Krauskopf. Aus Deutschland berichtet Michael Gressmann vom deutschen Richter- und Staatsanwaltstag 2011. Andreas Lienhard und Daniel Kettiger erläutern und kontextualisieren einen aktuellen Bundesgerichtsentscheid zur Frage der Öffentlichkeit der Justizverwaltung. Die Forumsbeiträge werden abgerundet durch verschiedene Nachdrucke aus Printmedien, die uns aus der Perspektive der Justiz lesenswert scheinen. In der Rubrik Literature rezensiert Hans-Jakob Mosimann eine dem Spannungsfeld von Prozessökonomie und Legalitätsprinzip gewidmete wissenschaftliche Arbeit. Eine bunte Mischung weiterer Informationen aus der Schweiz und dem Ausland findet sich wie immer in den News.
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre.
Emanuela Epiney-Colombo, Stephan Gass, Regina Kiener, Hans-Jakob Mosimann, Thomas Stadelmann, Pierre Zappelli
Abstract
Die Vermischung der Funktionen von Anwälten und Richtern hat in der Schweiz immer wieder das Ansehen und die Unabhängigkeit des Richteramtes zur Disposition gestellt. Der Beitrag zeigt, wie Gesetzgeber und Gerichte mit der Problematik der anwaltlichen Tätigkeit von Richtern umgehen und situiert die Problematik im Kontext der richterlichen Unabhängigkeit.
Abstract
Ce bref exposé, issu de la présentation d’un arrêt récent du Tribunal fédéral, veut illustrer notamment le rôle joué par le juge suppléant dans le fonctionnement des tribunaux, ses implications et ses effets. Il relate, en particulier, la question de la récusation du juge suppléant.
Abstract
Vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Diskussion im Kanton Basel-Landschaft nimmt der Autor die Entwicklung der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Kanton Luzern zum Anlass, um über die Gründe für die Abkehr vom Richtermilizsystem und die Erfahrungen mit der Professionalisierung am Verwaltungsgericht des Kantons Luzern zu berichten.
Abstract
Das Bezirksgericht Weinfelden verneinte die Vorbefassung einer Richterin, die sich in einem ordentlichen Verfahren mit der Festlegung des Inhalts eines Fuss- und Fahrwegrechts zu befassen hatte. Zuvor hatte die Richterin in einem summarischen Verfahren den Abbruch eines Zauns angeordnet, da dieser die Ausübung des Fuss- und Fahrwegrechts behindere. Das Obergericht hob diese Anordnung aber auf und verwies die Angelegenheit ins ordentliche Verfahren.
Abstract
Nachfolgend wird eine von der SVR-ASM zusammengestellte Liste von über 300 Urteilen des Bundesgerichts ab dem Jahr 2000 zum Thema richterliche Unabhängigkeit wiedergegeben. Zu jedem Urteil findet sich nebst einer kurzen Inhaltsangabe ein Link auf das Original.
Abstract
«Justice - Justiz - Giustizia» publiziert nachfolgenden den Nachdruck eines Artikels aus der Neuen Luzerner Zeitung über das Alter von Richtern, die Parteizugehörigkeit und Mandatssteuern, ergänzt um eine redaktionelle Bemerkung.
Abstract
Die Gerichte sind in letzter Zeit vermehrt in den Fokus der Politik und der öffentlichen Diskussion geraten. Dabei ging es vor allem um Kritik an einzelnen Urteilen oder an der Rechtsprechung generell. Kein grosses Thema war jedoch die politische Betätigung von Richterinnen und Richtern ausserhalb ihres Amtes. Dürfen sich Mitglieder von Gerichten überhaupt (partei)politisch engagieren? Dieser Frage soll im folgenden Beitrag nachgegangen werden.
Abstract
Das Bundesgericht befasst sich in BGE 137 I 1 mit der Frage des Einsichtsrecht in Unterlagen der Gerichtsverwaltung auf der Grundlage des im kantonalen Recht geregelten Öffentlichkeitsprinzips und verneint dieses wegen Gefährdung der richterlichen Unabhängigkeit. Das Urteil ist keine Absage an ein zeitgemässes Justizmanagement. Leistungskennzahlen betreffend einzelne Gerichtspersonen verletzen die richterliche Unabhängigkeit nicht, solange sie nur der Gerichtsleitung als interne Führungsinformation zur Verfügung stehen.
Abstract
Im europäischen Vergleich sind die Schweizer Gerichte in der Regel effizient: Die Urteile werden innert angemessener Frist in einer adäquaten Qualität gefällt. Zur Qualität der Justiz gehört auch der Umstand, dass die Schweiz mit den skandinavischen Ländern praktisch keine Korruption kennt. Eine gute Justiz hat auch einen Preis. Die Kosten der Schweizer Justiz befinden sich im Mittelfeld der europäischen Staaten. Mit der Einführung der neuen Prozessordnungen befindet sich die Justiz gegenwärtig im Wandel. Dies bietet ihr die Gelegenheit ihre Funktionsweise zu optimieren. Die Europäische Kommission für die Effizienz der Justiz (CEPEJ) stellt dazu verschiedene Instrumente zur Verfügung.
Abstract
Von Gesetzes wegen können Richter auch gewählt werden, wenn sie keiner Partei angehören. In der Realität ist dies aber kaum der Fall: Die meisten von ihnen sind in einer Partei.
Abstract
Staatsanwälte fällen inzwischen 98 Prozent aller Strafurteile, ohne dass ein Gericht aktiv wird. Sie haben immer mehr Kompetenzen und lassen sich immer schlechter kontrollieren.
Abstract
Konzept- und massloses Ermitteln, überforderte Mitarbeiter, ein führungsschwacher Chef: So lautet die Kritik an der Bundesanwaltschaft. Das Amt wird seinen schlechten Ruf nicht los, die Wiederwahl des Bundesanwalts Erwin Beyeler ist ungewiss.
Abstract
Der Ausbau der Verfassungsgerichtsbarkeit würde eine Stärkung des richterlichen Schutzes der Verfassung bedeuten. Die Vorrangstellung der Bundesversammlung würde teilweise gebrochen, womit sich die Schweiz stärker an einem Modell von «checks and balances» orientieren würde.
Abstract
Die Vorlage zur Erweiterung der Verfassungsgerichtsbarkeit auf Bundesgesetze lehnen FDP und SVP ab. Anwälte und Richter sowie SP und Grüne befürworten den Ausbau.
Abstract
Nachfolgend werden die Ergebnisse einer Umfrage zu Teilzeit & Nebenamt im Kanton Aargau wiedergegeben.
Abstract
Nachfolgend werden die Ergebnisse einer Umfrage zu Teilzeit & Nebenamt im Kanton Appenzell Ausserrhoden wiedergegeben.
Abstract
Nachfolgend werden die Ergebnisse einer Umfrage zu Teilzeit & Nebenamt im Kanton Appenzell Innerrhoden wiedergegeben.
Abstract
Nachfolgend werden die Ergebnisse einer Umfrage zu Teilzeit & Nebenamt im Kanton Basel-Landschaft wiedergegeben.
Abstract
Nachfolgend werden die Ergebnisse einer Umfrage zu Teilzeit & Nebenamt im Kanton Basel-Stadt wiedergegeben.
Abstract
Nachfolgend werden die Ergebnisse einer Umfrage zu Teilzeit & Nebenamt im Kanton Bern wiedergegeben.
Abstract
Les résultats d’un sondage au sujet de temps partiel & emploi secondaire dans le canton de Genève sont présentés ci-après.
Abstract
Nachfolgend werden die Ergebnisse einer Umfrage zu Teilzeit & Nebenamt im Kanton Glarus wiedergegeben.
Abstract
Nachfolgend werden die Ergebnisse einer Umfrage zu Teilzeit & Nebenamt im Kanton Graubünden wiedergegeben.
Abstract
Les résultats d’un sondage au sujet de temps partiel & emploi secondaire dans le canton de Jura sont présentés ci-après.
Abstract
Nachfolgend werden die Ergebnisse einer Umfrage zu Teilzeit & Nebenamt im Kanton Luzern wiedergegeben.
Abstract
Les résultats d’un sondage au sujet de temps partiel & emploi secondaire dans le canton de Neuchâtel sont présentés ci-après.
Abstract
Nachfolgend werden die Ergebnisse einer Umfrage zu Teilzeit & Nebenamt im Kanton Nidwalden wiedergegeben.
Abstract
Nachfolgend werden die Ergebnisse einer Umfrage zu Teilzeit & Nebenamt im Kanton Obwalden wiedergegeben.
Abstract
Nachfolgend werden die Ergebnisse einer Umfrage zu Teilzeit & Nebenamt im Kanton Schaffhausen wiedergegeben.
Abstract
Nachfolgend werden die Ergebnisse einer Umfrage zu Teilzeit & Nebenamt im Kanton Schwyz wiedergegeben.
Abstract
Nachfolgend werden die Ergebnisse einer Umfrage zu Teilzeit & Nebenamt im Kanton Solothurn wiedergegeben.
Abstract
Nachfolgend werden die Ergebnisse einer Umfrage zu Teilzeit & Nebenamt im Kanton St. Gallen wiedergegeben.
Abstract
I risultati di un sondaggio sul lavoro a tempo parziale e i giudici supplenti nel Cantone Ticino sono presentati qui di seguito.
Abstract
Nachfolgend werden die Ergebnisse einer Umfrage zu Teilzeit & Nebenamt im Kanton Thurgau wiedergegeben.
Abstract
Nachfolgend werden die Ergebnisse einer Umfrage zu Teilzeit & Nebenamt im Kanton Uri wiedergegeben.
Abstract
Les résultats d’un sondage au sujet de temps partiel & emploi secondaire dans le canton de Vaud sont présentés ci-après.
Abstract
Nachfolgend werden die Ergebnisse einer Umfrage zu Teilzeit & Nebenamt im Kanton Wallis wiedergegeben.
Abstract
Nachfolgend werden die Ergebnisse einer Umfrage zu Teilzeit & Nebenamt im Kanton Zug wiedergegeben.

Abstract
Nachfolgend werden die Ergebnisse einer Umfrage zu Teilzeit & Nebenamt im Kanton Zürich wiedergegeben.
Abstract
Die Gerichtskommission hat Handlungsgrundsätze zu ihrem Verfahren im Hinblick auf eine Amtsenthebung oder eine Nichtwiederwahl verabschiedet. Sie hat ferner entschieden, welche Personen sie der Vereinigten Bundesversammlung für die Wahlen vom 16. März 2011 vorschlägt.
Abstract
Auf das Inkrafttreten der Schweizerischen Zivil- und Strafprozessordnungen hin ist im Kanton Appenzell Ausserrhoden im Rahmen des neuen Justizgesetzes das seit 1995 bestehende Verwaltungsgericht neu ins Obergericht integriert worden.
Abstract
Seit dem 1. Januar 2011 sind im Kanton Zug klar definierte fachliche Voraussetzungen für die Wahl von Richterinnen und Richtern gesetzlich verankert. Diese Wählbarkeitsbvoraussetzungen gelten nur für die richterlichen Behörden der Zivil- und Strafrechtspflege, nicht aber für das Verwaltungsgericht.
Abstract
Die Zürcher Völkerrechtsprofessorin Helen Keller vertritt neu die Schweiz als Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg. Sie wurde am 12. April 2011 von der Parlamentarischen Versammlung des Europarats mit absoluter Mehrheit gewählt.
Abstract
La juriste Helen Keller représentera la Suisse à la Cour européenne des droits de l'homme (CEDH) à Strasbourg. Elle a été élue par l'Assemblée parlementaire du Conseil de l'Europe au poste de juge à la CEDH.
Abstract
Der Entwurf des Übereinkommens zur Schaffung eines Gerichts für europäische Patente und Gemeinschaftspatente ist nicht mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar.
Abstract
Stehen Prozessökonomie und Legalitätsprinzip in einem Spannungsverhältnis? Ist beispielsweise ein Sprungrekurs zulässig, auch wenn das massgebende Prozessrecht ihn nicht regelt? Oder: Wann ist die Heilung einer Gehörsverletzung durch die angerufene Rechtsmittelinstanz zulässig? Solche und verwandte Fragen untersucht der Autor auf ausgesprochen systematische Weise – und gelangt zu möglicherweise überraschenden Antworten.
Abstract
«Justice - Justiz - Giustizia» publiziert eine Übersicht über neu erschienene Monografien und Artikel in Fachzeitschriften und Festschriften, welche zu Themen rund um die Judikative erschienen sind.
Abstract
Si la vie privée est protégée par la plupart des Constitutions, la mise en œuvre de ce droit diffère d’un continent à l’autre. L’accès aux documents étatiques obéit aussi à des règles et des pratiques diverses. Quant à la protection des données, elle se heurte à la délocalisation de sociétés actives dans le domaine du renseignement, qui cherchent à échapper aux règles en vigueur dans leur pays d’origine.