Liebe Leserinnen und Leser
Die vorliegende Ausgabe der Richterzeitung befasst sich schwerpunktmässig mit dem Thema Justizräte.
Diese Thematik passt perfekt in das Programm der Schweizer Richterzeitung. Dazu gehört das Aufzeigen der Möglichkeiten, mit welchen die Justiz ihre Rolle als dritte Gewalt im Staat unabhängig und unparteilich wahrnehmen kann. Es stellt sich die Frage, inwiefern eine von der Politik mehr oder weniger unabhängige Institution zur Ernennung und/oder Überwachung der Richterinnen und Richter bzw. die Ausübung der Disziplinargewalt über diese die Unabhängigkeit der Justiz stärken kann. Wir möchten auch untersuchen, wie sich diese Institution weltweit und insbesondere auch in der Schweiz entwickelt hat. Zu Wort kommen in dieser Ausgabe nicht nur Richter, sondern auch ein Anwalt und ein Politiker.
Die Einführung in das Thema durch Pierre Zappelli beschreibt die Grundzüge dieser Institution sowie ihre verschiedenen Erscheinungsformen, welche sie weltweit und in der Schweiz annimmt.
Mehrere Artikel präsentieren sodann detaillierter die verschiedenen Ausprägungen von Justizräten in Kanada (RA Luc Huppé) und Europa (Roger Errera für Frankreich; Alfredo Viola für Italien). Schliesslich werden die meisten der in der Schweiz existierenden Justizräte vorgestellt: von Valentina Tuoni derjenige des Tessins, von Anne Colliard derjenige von Freiburg, von Louis Peila derjenige von Genf und von Jean Moritz derjenige im Jura.
Bei genauerer Betrachtung des Themas fällt auf, dass sowohl auf Bundesebene als auch in sämtlichen Deutschschweizer Kantonen die Institution des Justizrates nicht existiert. Für die Bundesrichter ergeben sich Erklärungsansätze für diese Situation im Artikel von Ständerat Dick Marty.
Bleibt die Frage nach den Gründen für das Fehlen der Institution Justizrat in der Deutschschweiz. Woher kommt diese deutliche Differenz zu den französisch- und italienischsprachigen Landesteilen? Besteht ein gewisses Misstrauen gegenüber dieser Institution, welche ursprünglich in der lateinischen Kultur wurzelt? Ist es die Angst vor einem weiteren Demokratiedefizit? Diese wäre jedenfalls nicht gerechtfertigt: Die Ernennung von Richterinnen und Richtern bleibt überall in der Schweiz in den Händen des Parlaments oder des Volkes – auch in den Kantonen, welche einen Justizrat eingeführt haben. Oder fürchtet sich die Politik davor, die Kontrolle über die Justiz zu verlieren, indem diese durch Institutionen ausgeübt würde, welche zu einem grossen Teil aus Richterinnen und Richtern bestünde? Diese Erklärung gilt vor allem für jene Kantone, welche keine Justizräte kennen und in denen das Parlament Überwachungsinstanz über die obere Gerichtsbehörde bleibt. Ist die Nichtexistenz von Justizräten in den Deutschschweizer Kantonen schlicht mit der fehlenden Wahrnehmung der Bedeutung, welche eine solche Institution für die Wahrung der Unabhängigkeit der Justiz hat, zu erklären? Wenn dies der Fall ist, sollte die vorliegende Ausgabe eine Grundlage dafür schaffen, dass solch spezialisierten Räten, welche aus Vertretern der gesamten Zivilgesellschaft zusammengesetzt sind, die Organisation von Richterlaufbahnen auch in der Deutschschweiz anvertraut werden kann.
Wir hoffen, mit der vorliegenden Ausgabe zur Weiterverbreitung von Sinn und Zweck der Institution Justizrat beizutragen. Justizräte gefährden in den Formen, welche in der Schweiz entwickelt wurden, in keinster Weise das Prinzip der Ernennung von Richtern durch die Parlamente oder durch das Volk, welches der Mehrheit unserer Bürger am Herzen liegt. Stattdessen verstärkt diese Institution die Unabhängigkeit der Justiz. Sie unterstützt das System der Gewaltenteilung und damit auch den Rechtsstaat als solchen. Last but not least führt die Institution Justizrat zu nichts Geringerem als zur Sicherung und Verbesserung der Qualität der dritten Gewalt.
Wir wünschen Ihnen spannende Lektüre.
Anne Colliard, Stephan Gass, Regina Kiener, Hans-Jakob Mosimann, Thomas Stadelmann, Pierre Zappelli