Konstituierung des Bezirksgerichtes Dietikon
Mit Gesetz vom 10. März 1985 wurde der Bezirk Dietikon neu gebildet, wobei das Bezirksgericht Zürich bis zu der vom Regierungsrat zu bestimmenden Trennung der Behörden weiterhin für die Behandlung der Fälle aus beiden Bezirken zuständig geblieben ist.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.