Der Bundesrat will eine einheitliche Aufsicht über die Bundesanwaltschaft
Der Bundesrat bekräftigt seinen Willen, die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft zur Verbesserung der Effizienz ausschliesslich einer Stelle zu übertragen.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Verzicht auf eine geteilte Aufsicht
- 2. Koordination mit der Vereinheitlichung des Strafprozessrechts
- 3. Weitere Informationen:
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