Science DOI: 10.38023/c138f18d-c764-4895-99fb-d145f6fd6a5b

Verfassungsrechtliche Grundlagen eines eidgenössischen Justizgerichts

Christoph Raess
Christoph Raess

Zitiervorschlag: Christoph Raess, Verfassungsrechtliche Grundlagen eines eidgenössischen Justizgerichts, in: «Justice - Justiz - Giustizia» 2025/1

Besteht eine verfassungsrechtliche Grundlage für ein eidgenössisches Justizgericht? Dieser Frage widmet sich die vorliegende Untersuchung. Den Hauptteil der Untersuchung bildet eine ausführliche Auslegung von Art. 191a Abs. 3 der Bundesverfassung. Die Untersuchung kommt dabei zum Schluss, dass Art. 191a Abs. 3 BV als Grundlage für ein eidgenössisches Justizgericht infrage kommt. Je nach konkreter Ausgestaltung des Justizgerichts sowie aus systematischen Gründen ist eine explizite Verfassungsgrundlage für ein Verfassungsgericht jedoch erforderlich und sinnvoll.


Inhaltsverzeichnis

  • I. Einleitung
  • II. Hauptteil
    • 1. Notwendigkeit von verfassungsrechtlichen Grundlagen ...
      • a. ... für den Erlass einer Disziplinarordnung für Richterinnen und Richter
      • b. ... für ein eidgenössisches Justizgericht
    • 2. Zur Auslegung der Bundesverfassung vom 18. April 1999
    • 3. Besteht eine verfassungsrechtliche Grundlage für ein eidgenössisches Justizgericht?
      • a. Grammatikalisches Auslegungselement
      • b. Historisches Auslegungselement
      • c. Systematisches Auslegungselement
      • d. Teleologisches Auslegungselement
      • e. Fazit
    • 4. Entwurf der verfassungsrechtlichen Grundlagen für ein eidgenössisches Justizgericht
      • a. Bundeskompetenz für den Erlass einer Disziplinarordnung
      • b. Organisationsrechtliche Grundlage eines Justizgerichts
  • III. Schluss
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