Justice - Justiz - Giustizia

Unmittelbarkeit bei Personalbeweisen

Grundlagen und mögliche Weiterentwicklung der neueren Rechtsprechung

  • Autor/Autorin: Jacqueline Covaci
  • Beitragsart: Science
  • DOI: 10.38023/88e0d611-b08b-4514-bd4d-09efebcee550
  • Zitiervorschlag: Jacqueline Covaci, Unmittelbarkeit bei Personalbeweisen, in: «Justice - Justiz - Giustizia» 2022/4
Der Einsatz von Videotechnik bringt im Strafverfahren grosse Vorteile für die Wahrheitsfindung und den Schutz des Opfers mit sich. In der Praxis werden heute Einvernahmen – selbst bei schweren Vier-Augen-Delikten – nur vereinzelt in Ton und Bild festgehalten. Dieser Beitrag geht der Frage nach, ob und unter welchen Voraussetzungen audiovisuell aufgezeichnete Einvernahmen von Belastungszeuginnen und -zeugen als Surrogat für eine nochmalige Befragung vor Gericht gelten können.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 2. Grundlagen
  • 3. Notwendigkeit der unmittelbaren Abnahme von Personalbeweisen
  • 3.1. Erstinstanzliches Verfahren
  • 3.2. Berufungsverfahren
  • 4. Schwierigkeiten bei der Abnahme von Personalbeweisen
  • 4.1. Aussagenanalyse
  • 4.2. Erinnerungsverluste
  • 4.3. Nonverbales Verhalten
  • 4.4. Opferschutz
  • 5. Videoaufzeichnungen als Surrogat einer unmittelbaren Einvernahme?
  • 5.1. Rechtsprechung
  • 5.2. Kumulative Voraussetzungen
  • 5.3. Videoaufzeichnung vs. Schriftprotokoll
  • 5.4. Revision der Strafprozessordnung
  • 6. Zusammenfassung