Justice - Justiz - Giustizia

Interdisziplinäres Wissen in der Rechtsprechung

Eine verfassungsrechtliche Annäherung

  • Autor/Autorin: Matthias Kradolfer
  • Beitragsart: Science
  • DOI: 10.38023/6a4a041d-2747-4cb0-ac4a-bf41519598d1
  • Zitiervorschlag: Matthias Kradolfer, Interdisziplinäres Wissen in der Rechtsprechung, in: «Justice - Justiz - Giustizia» 2022/4
Die Justiz ist auf technische, natur- und sozialwissenschaftliche Erkenntnisse angewiesen, um komplexe Rechtsfälle zu lösen. Die Gerichte wenden dieses interdisziplinäre Wissen nicht selten situationsbezogen und eher pragmatisch an. Eine etablierte «Methodik» im Umgang mit den «Realien des Rechts» existiert nicht, obschon der Rückgriff auf nicht-juristisches Wissen drei Grundsätze des demokratischen Verfassungsstaats tangiert: Das Legalitätsprinzip, den gerichtlichen Rechtsschutz und die richterliche Selbständigkeit. Der Beitrag befasst sich näher mit diesem verfassungsrechtlichen Rahmen im Umgang mit interdisziplinärem Wissen.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Problemstellung
  • II. Interdisziplinäres Wissen zwischen Rechtsbindung und richterlicher Selbständigkeit
  • 1. Was ist interdisziplinäres Wissen?
  • 2. Norm- versus faktenorientiertes Rechtsverständnis
  • 3. Die gerichtliche Entscheidungssituation
  • III. Formen und Einsatzfelder interdisziplinären Wissens
  • 1. Fallbezogene Tatsachen und Rechtstatsachen
  • 2. Realistische Auslegung
  • 3. Interdisziplinär ausgerichtete Rechtsbegriffe
  • 4. Verweisungsnormen
  • 5. Verhältnismässigkeitsprüfung
  • 6. Beweiswürdigung
  • IV. Umgang mit interdisziplinärem Wissen
  • 1. Von der juristischen Methodik zur «kognitiven Gewaltengliederung»
  • 2. Ausgewählte verfassungsrechtliche Leitlinien
  • 2.1. Willkürverbot als «Rationalitätsgebot»
  • 2.2. Rechtsgleichheit als «Zeitgerechtigkeit»
  • 2.3. «in dubio pro securitate»
  • 2.4. Transparenzgebot
  • 3. Abgrenzung von Verantwortungsbereichen
  • 3.1. Verhältnis von gutachterlicher Beurteilung und gerichtlichem Rechtsschutz
  • 3.2. Verhältnis von fachtechnischer Beurteilung und gerichtlichem Rechtsschutz
  • 3.3. Verhältnis von Rechtsetzung und gerichtlicher Rechtsanwendung
  • V. Ergebnisse