Zuständigkeit zur Anonymisierung von Gerichtsurteilen
Kritische Anmerkungen zum Urteil 1C_432/2020 des Bundesgerichts vom 7. Februar 2022
Das Bundesgericht befasst sich im Urteil 1C_432/2020 vom 7. Februar 2022 mit der Frage, ob der Generalsekretär des Bundesstrafgerichts befugt war, über ein Gesuch um «verstärkte Anonymisierung» zu entscheiden. Es befindet, die Anonymisierung von Urteilen sei eine Aufgabe der Rechtsprechung und nicht eine Aufgabe der Gerichtsverwaltung. Im Beitrag wird dieser Auffassung widersprochen und es wird dargelegt, weshalb die Anonymisierung grundsätzlich eine Aufgabe der Gerichtsverwaltung ist.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Das Urteil 1C_432/2020 des Bundesgerichts
- 1.1. Der zu beurteilende Fall
- 1.2. Erwägungen und Beurteilung des Bundesgerichts
- 2. Anmerkungen
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