Justice - Justiz - Giustizia

Probleme und Änderungsbedarf aus Sicht der Schweizer Judikative

  • Autor/Autorin: Ulrich Meyer
  • Beitragsart: Forum
  • DOI: 10.38023/b834b28c-33ad-498a-b0b9-500969fbd5e5
  • Zitiervorschlag: Ulrich Meyer, Probleme und Änderungsbedarf aus Sicht der Schweizer Judikative, in: «Justice - Justiz - Giustizia» 2021/2
Die 1. Basler Tagung Judikative vom 12. März 2021 beschäftigte sich mit Richterlicher Unabhängigkeit und Gewaltenteilung. Der vorliegende Vortrag wurde im Rahmen des zweiten Teils gehalten, welcher sich mit der Situation in der Schweiz befasste. Er beleuchtet diese aus der Sicht eines Vertreters der Schweizer Judikative und kommt insbesondere zum Ergebnis, dass der Rechtsstaat in der Schweiz funktioniert, das Bundesgericht jedoch dringend einer Strukturreform auf Verfassungs- und Gesetzesstufe bedarf, die es ihm erlaubt, sich auf seine Kernaufgabe als höchstes Gericht des Landes zu konzentrieren. Hierfür ist die Einrichtung eines Annahmeverfahrens eine Notwendigkeit.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Eingrenzung des Gegenstandes: Das Bundesgericht als «Sahnehäubchen der Schweizer Justiz». Bedeutung der Rechtspflege durch kantonale Gerichte und eidgenössische Vorinstanzen
  • 2. Aufgaben des Bundesgerichts: Ideal- versus Realtypus eines Höchstgerichts oder Schein und Sein auf Mon Repos (Lausanne) und im Gotthardgebäude (Luzern)
  • 3. Charakteristikum der Bundesrechtspflege: Theoretische Widersprüche – funktionierende Praxis. Rechtskulturelle Haltung als auflösendes und tragfähiges Agens
  • 4. Insbesondere das Auswahlverfahren: Arbeit der Gerichtskommission und Zusammenarbeit mit dem Bundesgericht sind klar verbesserungsfähig
  • 5. Insbesondere die helvetische Eigenheit periodischer Wiederwahlen: Geschichte, Bedeutung und Praxis bis zum rechtsstaatlichen Stresstest vom 23. September 2020 (Wiederwahl des Bundesgerichts für die Amtsperiode 2021–2026)
  • 6. Zusammenfassung und Ausblick