Gerichtsaufsicht in der Praxis
Der Autor beleuchtet praktische Aspekte der Gerichtsaufsicht. Die Gerichtsaufsicht legitimiert sich durch eine strikte Zweckbindung und Zweckeignung. Sie legitimiert sich auch dadurch, dass sie sich ihre eigenen Risiken bewusst macht. Dergestalt trägt die Gerichtsaufsicht dazu bei, die verfassten Unabhängigkeiten der Judikative zu gewährleisten.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Zweck der Gerichtsaufsicht
- 3. Unterschiedliche Ausprägungen von Gerichtsaufsicht
- 3.1. Inhalts- und Fairnesskontrolle
- 3.2. Funktionalität der Gerichte als Gegenstand der Gerichtsaufsicht
- 3.2.1. Justizinterne Gerichtsaufsicht
- 3.2.2. Parlamentarische Oberaufsicht
- 3.2.3. Mittelbare parlamentarische Aufsicht
- 3.2.4. Finanzkontrolle
- 3.2.5. Staatshaftung
- 4. Gerichtsbeobachtung, Gerichtsbegleitung
- 5. Schlussbemerkung
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