Zitiervorschlag: Ulrich Meyer, Das Bundesgericht in der COVID-19-Krise, in: «Justice - Justiz - Giustizia» 2020/2
Das Bundesgericht hat am 26. Februar 2020 einen Sonderstab eingesetzt. Bei den am 17. März 2020 beschlossenen, am 22. April 2020 leicht und am 4. Mai 2020 weitergehend geänderten Massnahmen hat sich die Verwaltungskommission (VK) am Vorgehen des Bundesrates orientiert und dessen Beschlüsse jeweils in Kenntnis der Position der Human-Resources-Konferenz des Bundes (HRK) gerichtsspezifisch umgesetzt. Hiebei stellte der Grundsatz der Heimarbeit die Mitarbeitenden unerwartet vor grosse Herausforderungen. Darin liegt aber auch eine Chance, hat doch die Informatik des Bundesgerichts durch die Krise einen kräftigen Entwicklungsschub erhalten.
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