Justice - Justiz - Giustizia

Vermeidung divergierender Rechtsprechung – ein Denkanstoss aus dem Common Law

  • Autor/Autorin: Thomas Stadelmann
  • Beitragsart: Forum
  • Zitiervorschlag: Thomas Stadelmann, Vermeidung divergierender Rechtsprechung – ein Denkanstoss aus dem Common Law, in: «Justice - Justiz - Giustizia» 2018/3
Wenn – was vielerorts der Normalfall sein dürfte – ein Gericht mehr Mitglieder umfasst als der einzelne Spruchkörper, kann es dazu kommen, dass Fälle, die in der Aussensicht als vergleichbar wahrgenommen werden, vom gleichen Gericht, aber eben von verschiedenen Spruchkörpern, unterschiedlich beurteilt werden. An den US-amerikanischen Appellationsgerichten dient das «en banc»-Verfahren dazu, dass ein Fall auf Antrag einer Partei oder eines (nichtbeteiligten) Richters – und entsprechendem Beschluss des Gerichts – nach dem (normalen) Spruchkörper vom Gesamtgericht (oder einem grösseren Teil desselben) behandelt wird. Wäre das eine mögliche Lösung auch in der Schweiz?

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 2. Problemumschreibung
  • 3. Bundesgerichtliche Rechtsprechung
  • 4. Problemlösung – de lege lata
  • 5. Mögliche Problemlösung de lege ferenda
  • 5.1. «En banc» procedure
  • 5.2. «En banc» als Lösung für Schweizer Gerichte?