Das Koordinationsverfahren des Bundesgerichts
Funktionsweise und Verbesserungsbedarf
Das Bundesgerichtsgesetz sieht in Art. 23 ein Koordinationsverfahren der Abteilungen für Praxisänderungen und Präjudizien vor. Der Aufsatz beschreibt das aktuelle Verfahren, benennt Probleme und schlägt Verbesserungen vor.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Geltende Regelung und aktuelle Praxis
- 3. Probleme und Anpassungsvorschläge
- 3.1. Regelungszuständigkeit
- 3.2. Ausschliessliche Kompetenz des Spruchkörpers
- 3.3. Rolle nebenamtlicher Richterinnen und Richter
- 3.4. Berichterstatter / Stellungnahme der Abteilungen
- 4. Zusammenfassung und Folgerungen
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