Justice - Justiz - Giustizia

Die Vorbereitung und Planung der strafprozessualen Hauptverhandlung

Ein Leitfaden für die Praxis

  • Autor/Autorin: Isabelle Egli
  • Beitragsarten: Science
  • Zitiervorschlag: Isabelle Egli, Die Vorbereitung und Planung der strafprozessualen Hauptverhandlung, in: «Justice - Justiz - Giustizia» 2017/3
Bei der Verhandlungsplanung im Strafprozess gibt es keine einheitliche Vorbereitungspraxis der Strafgerichte. Dies wäre aber erstrebenswert, denn Fehler können in dieser Prozessphase bis hin zu unangemessenen Freisprüchen führen. Die Autorin gibt einen Überblick über das Verfahrensstadium und fordert ein Neuüberdenken der bestehenden Kompetenzenregelung. Ferner fasst sie in der Praxis wiederkehrende Fallstricke zusammen und zeigt Lösungsmöglichkeiten auf. Zudem werden die wichtigsten Kernelemente der Verhandlungsplanung dargestellt. Der entstandene Leitfaden soll dem Praktiker als Hilfe bei der Verhandlungsvorbereitung im Strafprozess dienen.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Einleitung
  • II. Der Übergang der Anklageschrift von der Staatsanwaltschaft an das Strafgericht
  • 1. Rechtshängigkeit und Übergang der Verfahrensherrschaft
  • 2. Innergerichtliches System der Fallzuteilung und Zuständigkeitsregelung
  • 2.1. Fallzuteilung und Spruchkörperbildung: Achtung Manipulationsgefahr!
  • 2.2. Sachliche Zuständigkeit: In der Praxis kaum bewährt
  • 3. Die neue «Rollenverteilung» nach Eingang der Anklage beim Gericht
  • 3.1. Die Rolle der Staatsanwaltschaft
  • 3.2. Die Rolle des instruierenden Richters
  • III. Die Prüfung der Anklageschrift (Art. 329 StPO)
  • 1. Prüfungsumfang im Allgemeinen
  • 2. Die Prüfung der essentialia gemäss Art. 325 StPO
  • 2.1. Ordnungsgemässe Erstellung der Anklageschrift und der Akten
  • a) Anklageschrift
  • b) Vollständigkeit des Aktendossiers
  • 2.2. Prozessvoraussetzungen
  • 2.3. Verfahrenshindernisse
  • IV. Das Ergebnis der Anklageprüfung: wie weiter, wenn....
  • 1. ... Verfahrenshindernisse bestehen oder Prozessvoraussetzungen fehlen?
  • 2. ... die Anklageschrift an offensichtlichen und rein formellen Mängeln leidet?
  • 3. ... der Anklagesachverhalt gemäss Art. 325 Abs. 1 StPO (insbesondere lit. f und g) unvollständig oder ungenau ist?
  • 4. ... ein wesentliches Beweismittel nicht erhoben wurde oder eine Beweisabnahme fehlerhaft ist?
  • 5. ... Verfahrensrechte der beschuldigten Person oder von Geschädigten verletzt wurden?
  • 6. ... die Akten nicht ordnungsgemäss erstellt wurden oder unvollständig sind?
  • 7. ... objektive und/oder subjektive Tatbestandselemente der zitierten Strafnorm nicht umschrieben wurden?
  • 8. ... der in der Anklage beschriebene Sachverhalt rechtlich anders gewürdigt werden könnte?
  • 8.1. ... wenn der geschilderte Lebenssachverhalt die neue rechtliche Würdigung abdeckt?
  • 8.2. ... wenn der geschilderte Lebenssachverhalt die neue rechtliche Würdigung nicht abdeckt?
  • 9. ... wenn im Rahmen eines abgekürzten Verfahrens ein Fehler passiert?
  • V. Die Vorbereitung der Hauptverhandlung im Allgemeinen
  • 1. Einbezug des Gerichtsschreibers bei der Verhandlungsplanung: Vorteile des «Vieraugenprinzips»
  • 2. Einzufordernde Unterlagen oder Gegenstände
  • 2.1. Unterlagen zur finanziellen Dokumentation, Strafregisterauszug und Vorakten
  • 2.2. Beschlagnahmte Gegenstände, Vermögenswerte, Fotografien
  • 2.3. Gutachten, insbesondere Psychiatrisches Gutachten
  • 3. Weitere abzuklärende Fragen im Hinblick auf die Hauptverhandlung
  • 3.1. Teilnahme der Staatsanwaltschaft
  • 3.2. Zusammensetzung des Spruchkörpers bei Sexualdelikten
  • 3.3. Sicherheitsüberlegungen vor, während und nach der Hauptverhandlung
  • 3.4. Umgang mit der Publikums- und der Presseöffentlichkeit
  • 3.5. Technische Einrichtungen im Gerichtssaal
  • 3.6. Verdolmetschung der Hauptverhandlung
  • 3.7. Rund um den Beweis
  • 3.8. Die Befragung des Experten vor Gericht
  • 4. Vorverhandlungen gemäss Art. 332 StPO und Vergleich
  • VI. Fazit