Das deutsche Bundesverwaltungsgericht rügt die Vorinstanz, sie habe ohne entsprechendes Fachwissen eine medizinische Frage beurteilt. Dies gibt Anlass für eine kurze Betrachtung darüber, wie es das Bundesgericht damit hält: Beruft es sich auf wissenschaftliche Quellen oder setzt es eher auf eigenes (Alltags-) Wissen?
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