Der Polizist will nicht mehr richten
Erneut gibt ein Laienrichter wenige Monate nach Amtsantritt auf – trotz «Sondersetting»
Am Bezirksgericht Uster hört ein teilamtlich tätiger Laienrichter auf, weil ihm die Voraussetzungen für die anspruchsvolle Arbeit fehlen, wie er selber eingestehen muss. Sein Entscheid ist kein Einzelfall.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Erhebliche Betreuungskosten
- 2. Keine Schattenrichter
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