Justice - Justiz - Giustizia

«Kopftuch-Verfahren» werden ohne Mitwirkung von Vizepräsident Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof entschieden

  • Autor/Autorin: Juria
  • Beitragsarten: News abroad
  • Zitiervorschlag: Juria, «Kopftuch-Verfahren» werden ohne Mitwirkung von Vizepräsident Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof entschieden, in: «Justice - Justiz - Giustizia» 2014/2
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat beschlossen, dass über zwei Verfassungsbeschwerden zum sog. Kopftuch-Verbot in nordrhein-westfälischen Schulen wegen Besorgnis der Befangenheit ohne Mitwirkung von Vizepräsident Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof zu entscheiden ist. Massstab hierfür ist nicht, ob ein Richter tatsächlich «parteilich» oder «befangen» ist, sondern ob ein Verfahrensbeteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln. Eine solche Konstellation liegt hier vor, denn in einer Gesamtbetrachtung kommt Vizepräsident Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof gleichsam eine Art Urheberschaft für das zu beurteilende Rechtskonzept zu. Nach den gesetzlichen Bestimmungen wird ein Richter bzw. eine Richterin des Zweiten Senats durch Los als Vertretung bestimmt.