Justice - Justiz - Giustizia

Spezialisierung an Gerichten

  • Autor/Autorin: Anna Rüefli
  • Zitiervorschlag: Anna Rüefli, Spezialisierung an Gerichten, in: «Justice - Justiz - Giustizia» 2013/2
Aufgrund der zunehmenden Komplexität, Verästelung und Zersplitterung des Rechts erachten viele eine (stärkere) Spezialisierung der Gerichte und insbesondere der Richterinnen und Richter für unumgänglich. Gleichzeitig werden aber auch Stimmen laut, die vor den Gefahren einer zu starken gerichtlichen und richterlichen Spezialisierung warnen. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die unterschiedlichen Ausprägungen der Spezialisierung an Gerichten und zeigt mögliche Vor- und Nachteile auf. Die Wünschbarkeit einer stärkeren Spezialisierung lässt sich dabei unter anderem anhand der Stellung des Gerichts im Instanzenzug, seiner Überprüfungsbefugnis und der damit einhergehenden Gewichtung der Rechtspflegefunktionen beurteilen.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 2. Ausprägungen gerichtlicher und richterlicher Spezialisierung
  • 2.1. Schaffung selbständiger Spezialgerichte
  • 2.2. Schaffung spezialisierter Abteilungen innerhalb ordentlicher Gerichte
  • 2.3. Fallzuteilung nach Fachgebiet und Spezialisierung
  • 2.4. Zusammenwirken mit Fachrichterinnen und Fachrichtern
  • 2.5. Gerichtsinterne spezialisierte Dienststellen und Datenbanken
  • 2.6. Spezialisierte Aus- und Weiterbildung
  • 2.7. Spezialisierung als Wahlvoraussetzung
  • 2.8. Einsetzung eines besonderen Richter(aus)wahlgremiums
  • 3. Fallzahlen als massgebliche Treiber oder Hemmer einer Spezialisierung
  • 4. Vor- und Nachteile einer Spezialisierung
  • 4.1. Mögliche Vorteile einer Spezialisierung
  • 4.1.1. Qualitativ hochstehende Rechtsprechung
  • 4.1.2. Effizienzsteigerung und Verfahrensbeschleunigung
  • 4.1.3. Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes
  • 4.1.4. Grössere Akzeptanz der Rechtsprechung
  • 4.1.5. Einheitlichkeit der Rechtsprechung auf dem spezialisierten Rechtsgebiet
  • 4.1.6. Grössere Unabhängigkeit von Sachverständigen und der Verwaltung
  • 4.2. Mögliche Nachteile einer Spezialisierung
  • 4.2.1. Fehlende Einheit der Rechtsprechung und Zersplitterung der Rechtsordnung
  • 4.2.2. Erschwerte Rechtsfortbildung
  • 4.2.3. Abnehmender Anschein von Unabhängigkeit
  • 4.2.4. Abnehmende Attraktivität des Richterberufs
  • 4.2.5. Probleme bei der Zuständigkeitsabgrenzung
  • 4.2.6. Schwierigkeiten beim Ausgleich von Schwankungen in der Geschäftslast
  • 4.2.7. Negative Auswirkungen auf nichtspezialisierte Gerichte
  • 5. Spezialisierung im Lichte der Rechtspflegefunktionen
  • 6. Würdigung und Schlussfolgerung