Justice - Justiz - Giustizia

Das Spannungsverhältnis zwischen Selbstverwaltung und Aufsicht – Gedankensplitter eines 'Beaufsichtigten'

  • Autor/Autorin: Markus Metz
  • Zitiervorschlag: Markus Metz, Das Spannungsverhältnis zwischen Selbstverwaltung und Aufsicht – Gedankensplitter eines 'Beaufsichtigten', in: «Justice - Justiz - Giustizia» 2012/3
Jede Organisation, sei sie in der Privatwirtschaft angesiedelt oder sei sie Teil des Staates erhebt den natürlichen Anspruch, sich so weit als möglich in autonomer Weise selbst organisieren und verwalten zu können (Das ist so vor allem seit der Zeit der Aufklärung und wurde insbesondere durch Immanuel Kants Moralphilosophie geprägt, vgl. Immanuel Kant, Kritik der praktischen Vernunft, Stuttgart 1961, S. 54, 59, 162.). Dieser Anspruch besteht auch beim Bundesverwaltungsgericht, und dies wohl ganz besonders ausgeprägt, hat doch dieses seit Aufnahme der Tätigkeit auf Beginn des Jahres 2007 als junges und grösstes eidgenössisches Gericht, dessen Arbeit in der Öffentlichkeit und in den Medien besonders reflektiert wird, seine Stellung und Bedeutung in der Justizlandschaft der Schweiz erst noch zu erarbeiten. Dies geschieht in erster Linie durch rechtlich fundierte und richtige Urteile, die nach einer angemessenen, möglichst kurzen Verfahrensdauer den Parteien zugestellt werden. Unabhängige Rechtsprechung äussert sich aber nicht nur in den Urteilen, sondern ganz besonders auch in der Autonomie der Organisation, die zur entsprechenden Rechtsprechung führt. Es ist deshalb interessant zu betrachten, wie die Autonomie und das Spannungsverhältnis zur Aufsicht im Vorfeld der Errichtung des Bundesverwaltungsgerichts geplant war, wie sie sich heute in der Praxis darstellt und welche Anliegen beim Gesetzgeber ggf. deponiert werden könnten. Die gerichtliche Autonomie und Unabhängigkeit müssen bei jeder Aufsichtstätigkeit der Massstab bleiben.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Das ursprüngliche Konzept
  • 2. Realität und gesetzliche Grundlagen
  • 3. Folgen
  • 3.1. Ansehen des Bundesverwaltungsgerichts
  • 3.2. Mittel des Bundesgerichts für die Aufsicht
  • 3.3. Elemente der Aufsicht
  • 3.4. Unterschied zwischen administrativer Aufsicht und Oberaufsicht?
  • 3.5. Bundesgericht als Vertreter des Bundesverwaltungsgerichts
  • 4. Fazit