Justice - Justiz - Giustizia

Die Umsetzung des Öffentlichkeitsprinzips am Zürcher Obergericht und an den Bezirksgerichten

Ein Einblick in die Praxis, ihre Hürden und Potentiale

  • Autor/Autorin: Andrea Schmidheiny
  • Zitiervorschlag: Andrea Schmidheiny, Die Umsetzung des Öffentlichkeitsprinzips am Zürcher Obergericht und an den Bezirksgerichten, in: «Justice - Justiz - Giustizia» 2012/2
Die Zürcher Kantonsverfassung und die Schweizerische Zivilprozessordnung schreiben es uns vor: «Die Entscheidpraxis wird veröffentlicht», «Rechtspflegeentscheide werden auf angemessene Weise der Öffentlichkeit zugänglich gemacht», «Verhandlungen und eine allfällige mündliche Eröffnung des Urteils sind öffentlich». Welche Publikationsform dagegen «angemessen» sei oder wie die Öffentlichkeit über öffentliche Verhandlungen informiert werden sollte, darüber schweigen sich Verfassung und Zivilprozessordnung freilich aus. Das Zürcher Obergericht und die Bezirksgerichte haben sich in diesem Zusammenhang mehrheitlich für webbasierte Lösungen entschieden.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Verhandlungstermine und Übertragung von Verhandlungen
  • 2. Entscheidlisten
  • 3. Urteilpublikation im Internet
  • 4. Pressestamm
  • 5. Kommunikationskonzept
  • 5.1. Wieso ein Kommunikationskonzept?
  • 5.2. Eine sorgfältige Analyse ist unerlässlich
  • 5.3. Die Strategie: Der Weg zum Ziel
  • 5.4. Die Zielsetzung
  • 5.5. Verschriftlichung erzielt Verbindlichkeit
  • 6. Fazit