Ausstand wegen Vorbefassung aufgrund summarischen Verfahrens verneint
Das Bezirksgericht Weinfelden verneinte die Vorbefassung einer Richterin, die sich in einem ordentlichen Verfahren mit der Festlegung des Inhalts eines Fuss- und Fahrwegrechts zu befassen hatte. Zuvor hatte die Richterin in einem summarischen Verfahren den Abbruch eines Zauns angeordnet, da dieser die Ausübung des Fuss- und Fahrwegrechts behindere. Das Obergericht hob diese Anordnung aber auf und verwies die Angelegenheit ins ordentliche Verfahren.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.