TG: Die Umsetzung der eidgenössischen Prozessordnungen
Mit dem Inkrafttreten der eidgenössischen Prozessordnungen (ZPO, StPO, JStPO) per 1. Januar 2011 erfährt die Gerichts- und Behördenorganisation im Kanton Thurgau zahlreiche Änderungen. Der vorliegende Beitrag stellt diese Reform, die geänderten und neuen kantonalen Rechtsgrundlagen sowie das sonstige kantonale Ausführungsrecht vor und zieht Zwischenbilanz.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Rechtsgrundlagen im Kanton Thurgau
- 2.1. Änderung der Kantonsverfassung
- 2.2. Neuer Erlass und Änderungen auf Gesetzesstufe
- 2.3. Neue Erlasse und Änderungen im Verordnungsrecht des Obergerichts
- 2.4. Verordnungsrecht der Regierung
- 2.5. Geschäftsordnungen
- 3. Gerichts- und Behördenorganisation / sachliche und funktionelle Zuständigkeiten
- 3.1. Strafverfolgungsbehörden und gerichtliche Zuständigkeiten im Rahmen der Strafuntersuchung
- 3.2. Schlichtungsbehörden gemäss Art. 197 ff. ZPO
- 3.3. Bezirksgerichte
- 3.4. Obergericht
- 4. kantonales Ausführungsrecht
- 4.1. gebotenes kantonales Ausführungsrecht
- 4.2. erlaubtes kantonales Ausführungsrecht
- 5. Würdigung
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