Justice - Justiz - Giustizia

Einigung und Mediation in verwaltungsgerichtlichen Beschwerdeverfahren

  • Autor/Autorin: Heinz Aemisegger
  • Zitiervorschlag: Heinz Aemisegger, Einigung und Mediation in verwaltungsgerichtlichen Beschwerdeverfahren, in: «Justice - Justiz - Giustizia» 2010/4
Aussergerichtliche Einigung und Mediation sind Instrumente der Streiterledigung, die vor allem im unterinstanzlichen Verwaltungsgerichtsverfahren zur Anwendung gelangen sollten. Dennoch kommen sie auch im bundesgerichtlichen Verfahren zum Einsatz. Einigung und Vergleich werden von den Parteien meist als gerechtere Lösungen empfunden als Urteile. Sie wirken nachhaltiger. Insbesondere können in Vergleiche auch ausserhalb des Verfahrens liegende Probleme einbezogen werden, was künftige Prozesse vermeidet und im Rahmen eines Urteils nicht möglich ist. Der Beitrag zeigt wichtige Grundsätze für mediationsähnliche Bemühungen im verwaltungsgerichtlichen Verfahren auf und erläutert diese anhand von Beispielen.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 2. Grundsätze für mediationsähnliche Bemühungen im bundesgerichtlichen Verfahren
  • 2.1. Art. 32 und 71 BGG – Zuständigkeit, Verweis auf BZP
  • 2.1.1. Art. 71 BGG i.V.m. Art. 72 BZP – Verweis auf BZP
  • 2.1.2. Art 32 BGG – Instruktionsrichter
  • 3. Augenschein, Instruktionsverhandlung
  • 4. Beispiele
  • 4.1. Enteignungsverfahren
  • 4.2. Baubewilligungsverfahren
  • 4.3. Nutzungsplanung
  • 5. Auszüge aus Erlassen