Justice - Justiz - Giustizia

Grundlegendes zu Einigung und Mediation

  • Autor/Autorin: Otmar Schneider
  • Zitiervorschlag: Otmar Schneider, Grundlegendes zu Einigung und Mediation, in: «Justice - Justiz - Giustizia» 2010/4
Einigung und Mediation im Sinne von Vermittlung haben eine lange Tradition in der Schweiz. In jüngster Zeit gibt es nun eine ganze Reihe von Gesetzesbestimmungen, welche Einigung und Mediation ausdrücklich erwähnen. Die Begriffe definiert das Gesetz nicht. Sie ergeben sich aus ihrem Sinn. Einigung ist Ziel, Mediation eines unter mehreren Mitteln, um es zu erreichen. Was unter Mediation zu verstehen ist, kann man heute in Bezug auf die Funktion des Mediators, die Grundsätze sowie den Ablauf des Verfahrens recht klar fassen. Mediation lässt sich damit auch differenziert unterscheiden von anderen Arten der Konfliktlösung (wie etwa Einigung direkt zwischen den Parteien, Schlichtung, hoheitlichem Entscheid). Die Wahl des geeigneten Lösungsweges ist eine Frage der Optimierung im Einzelfall. Diese kann am besten gelingen, wenn Behörden, Richter und Mediatoren gut miteinander kooperieren.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einigung und Vermittlung haben lange Tradition in der Schweiz
  • 2. Was bedeutet «Einigung und Mediation»
  • 2.1. Eine kurze Begriffsklärung
  • 2.2. Einordnung und Überblick
  • 2.3. Einigung im Vergleich zum hoheitlichen Entscheid
  • 3. Einigung durch Mediation
  • 3.1. Was ist Mediation?
  • 3.2. Grundsätze der Mediation
  • 3.3. Ablauf des Mediationsverfahrens
  • 3.4. Mediation im Vergleich zur Einigung unter den Parteien
  • 3.5. Mediation im Vergleich zum hoheitlichen Entscheid
  • 3.6. Mediation im Vergleich zur behördlichen oder richterlichen Schlichtung
  • 4. Fazit