Justice - Justiz - Giustizia

Mediation in der Politik und vor Gericht

Grusswort anlässlich der Tagung der Schweizerischen Richtervereinigung für Mediation und Schlichtung (GEMME) vom 10. Juni in Aarau zum Thema «Mediation in verwaltungsgerichtlichen Beschwerdeverfahren».

  • Autor/Autorin: Urs Hofmann
  • Zitiervorschlag: Urs Hofmann, Mediation in der Politik und vor Gericht, in: «Justice - Justiz - Giustizia» 2010/4
Bisher hatte jeder Kanton eine eigene Straf- und Zivilprozessordnung. Anfang 2011 werden diese Verfahrensrechte schweizweit vereinheitlicht. Neu sind vor allem im Eidgenössischen Zivilprozess und im Eidgenössischen Jugendstrafprozess Einigungs- oder Mediationslösungen vorgesehen. So steht es den Parteien eines Zivilprozesses frei, vor oder auch neben einem Gerichtsprozess an-stelle der Inanspruchnahme einer staatlichen Instanz eine Mediation durchzuführen. Der Kanton Aargau unterstützt die vom Bund vorgesehene Möglichkeit der Mediation ausdrücklich. Das Verfahren der Mediation passt hervorragend zur Tradition der Vermittlungskultur, auf die wir in der Schweiz zu recht stolz sind. Ist die Schweiz doch vor über 200 Jahren selbst einmal Gegenstand eines Mediationsverfahrens gewesen.