General Comment Nr. 32 zu Artikel 14 Pakt II: Fair Trial
Der UNO-Pakt II über die bürgerlichen und politischen Rechte enthält in Art. 14 Garantien für das Verfahren. Art. 14 Pakt II ist vom Wortlaut her mit Art. 6 EMRK identisch, jedoch, insbesondere wegen des Fehlens des Individualbeschwerderechts an den Ausschuss nach Genf, weniger populär in der Schweiz.
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