Justice - Justiz - Giustizia

Auch ehrenamtliche Richter unterliegen der Pflicht zur Verfassungstreue

  • Autor/Autorin: Michael Gressmann
  • Zitiervorschlag: Michael Gressmann, Auch ehrenamtliche Richter unterliegen der Pflicht zur Verfassungstreue, in: «Justice - Justiz - Giustizia» 2008/3
In der deutschen Rechtspflege sind neben Berufsrichtern in einer Vielzahl von Verfahren auch ehrenamtliche Richter tätig. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 6. Mai 2008 klargestellt, dass auch ehrenamtliche Richter der Pflicht zur Verfassungstreue unterliegen. Es handelt sich um ein wichtiges Signal für die in diesem Jahr anstehende Wahl von ehrenamtlichen Richtern (Schöffen) für die Strafgerichtsbarkeit.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
  • 2. Hintergrund: Ehrenamtliche Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit
  • 3. Hintergrund: Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht