Der Fall Stoll gegen Schweiz vor der Grossen Kammer
Am 25. April 2006 wurde die Schweiz gleich zweimal vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen der Verletzung der Meinungsäusserungsfreiheit gerügt. Die Fälle sind insofern vergleichbar, als beide die Veröffentlichung von geheimen oder vertraulichen Informationen betreffen. Beide Fälle haben ein beachtliches Echo in den hiesigen Medien gefunden, gerade auch deshalb, weil über deren Hintergründe einige Jahre zuvor in den schweizer Zeitungen und im Fernsehen berichtet wurde.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Sachverhalt
- 3. Rechtliche Würdigung durch die Kammer
- 4. Fazit
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