Verhörrichter und Jugendanwalt als Mitglieder der Strafgerichtsbehörden
Antrag auf Änderung des Gerichtsgesetzes
Der Regierungsrat des Kantons Nidwalden beantragt dem Landrat, die Verhörrichterinnen bzw. Verhörrichter sowie die Jugendanwältin bzw. den Jugendanwalt neu als richterliche Behörde zu qualifizieren. Sie unterstehen damit der alleinigen Aufsicht des Obergerichts und werden wie die anderen richterlichen Behörden auf eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt.
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