Justice - Justiz - Giustizia

Die richterliche Fürsorgepflicht im Strafverfahren

  • Auteur-e: Denise Weingart
  • Catégories d'articles: Forum
  • DOI: 10.38023/bbc01a34-439c-45cc-8691-8f30c25fed50
  • Proposition de citation: Denise Weingart, Die richterliche Fürsorgepflicht im Strafverfahren, in : «Justice - Justiz - Giustizia» 2022/1
Ein Strafverfahren muss stets fair sein, wofür die verfahrensleitenden Richterinnen und Richter zu sorgen haben. Sie sind in Ausübung ihrer richterlichen Fürsorgepflicht gehalten, in den Prozess einzugreifen, wenn Anzeichen der Verletzung des Fairnessgebots bestehen. Wann dies der Fall ist und wie das Gericht reagieren kann, wird in diesem Artikel anhand von verschiedenen Fallkonstellationen und Praxisbeispielen erörtert.

Inhaltsverzeichnis

  • Einleitung
  • 1. Begriff, Zweck und persönlicher Anwendungsbereich
  • 2. Die richterliche Fürsorgepflicht als Teil der materiellen Prozessleitung
  • 3. Teilaspekte der richterlichen Fürsorgepflicht
  • 3.1. Behördliche Informationspflichten
  • 3.2. Gewährleistung einer genügenden Verteidigung der beschuldigten Person
  • 3.2.1. Im Allgemeinen
  • 3.2.2. Bei fachlichem Unvermögen der Verteidigung
  • 3.2.3. Bei unangebrachtem oder strafbarem Verhalten des Verteidigers
  • 3.2.4. Bei «falscher» Verteidigungsstrategie
  • 3.2.5. Bei anderer schwerer Pflichtverletzung des amtlichen Verteidigers
  • 3.2.6. Bei zerrüttetem Vertrauensverhältnis
  • 3.2.7. Bei fehlender notwendiger Verteidigung
  • 3.3. Gewährleistung eines fairen Verfahrens für die anderen am Verfahren beteiligten Personen
  • 4. Verletzung der richterlichen Fürsorgepflicht und deren Folgen
  • 5. Zusammenfassung und Schluss