Informelle Hierarchien in der Justiz
Richterliche Unabhängigkeit – einmal mehr sei mit Blick auf die kommende Abstimmung über die Justizinitiative besonders zuhanden der Nichtrichterinnen und -richter daran erinnert – ist nicht ein Privileg der Richterinnen und Richter, sondern steht ausschliesslich im Dienst der Rechtsuchenden und stellt sicher, dass ihr Anliegen unbeeinflusst und unvoreingenommen, allein gestützt auf das Gesetz, beurteilt wird. Damit sie diese Funktion erfüllen kann muss sie sowohl gegen aussen als auch im Innenverhältnis gewährt sein. Im Innenverhältnis können Hierarchien, insbesondere informeller Natur, die richterliche Unabhängigkeit gefährden.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung: Allgemeine Gedanken zur richterlichen Unabhängigkeit
- 2. Organisation und Anschein der Abhängigkeit
- 3. Organisationsvorgaben mit Relevanz für informelle Hierarchien
- 3.1. Aufbauorganisation
- 3.2. Ablauforganisation
- 3.2.1. Weisungsfreiheit
- 3.2.2. Normen betreffend Beratung und Abstimmung
- 4. Informelle Hierarchien
- 4.1. Übersicht über die Problematik
- 4.2. Lösungsansätze
- 4.2.1. Auswahl der Richterinnen und Richter
- 4.2.2. Gerichtsinterne Informationspolitik
- 4.2.3. Besondere Aufgaben und Kompetenzen
- 5. Schluss
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