Justice - Justiz - Giustizia

15 Jahre «Justice - Justiz - Giustizia» – Die Schweizer Richterzeitung

  • Auteur-e: Ulrich Meyer
  • Catégories d'articles: Articles du jubilé
  • DOI: 10.38023/52fd8ff1-9615-4fbc-8fd4-ce6b49d7183f
  • Proposition de citation: Ulrich Meyer, 15 Jahre «Justice - Justiz - Giustizia» – Die Schweizer Richterzeitung, in : «Justice - Justiz - Giustizia» 2020/4
Die 2005 nach dem Vorbild der deutschen Richter-Zeitschrift gegründete Jubilarin hat sich in den fünfzehn Jahren ihres Bestehens als massgebliches Forum für justizpolitische Fragen etabliert. Die Schweizer Richterzeitung ist aus der ständigen Diskussion über die Gestaltung der Rechtspflege in der Schweiz nicht wegzudenken. Das viermal jährlich elektronisch erscheinende Periodikum ist zudem offizielles Organ für Verlautbarungen der Schweizerischen Richtervereinigung.
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Zu Beginn des Jahres 2005 gaben Thomas Stadelmann, Stephan Gass und Regina Kiener die erste Nummer der Schweizer Richterzeitung heraus. Seither sind fünfzehn Jahre ins Land gezogen, und sie sind immer noch als Herausgeber am Werk. Dafür gebührt Ihnen Dank und Anerkennung, ebenso dem Redaktionsteam, welchem nebst den zwei erstgenannten Herausgebern und dem seit Anbeginn mitwirkenden Hans-Jakob Mosimann gegenwärtig Sonia Giamboni, Andreas Lienhard und Annie Rochat Pauchard angehören.

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Verdienstvoll ist das Engagement für «Justice - Justiz - Giustizia» deswegen, weil der mit der Gründung der Zeitschrift institutionalisierte Diskurs über die vielfältigen Fragen, wie die Justiz organisiert werden und funktionieren soll, einem öffentlichen Interesse entspricht. Das gilt gerade für unser Land, in dem das präponderante demokratische Verfassungsstrukturprinzip bisweilen in Konflikt mit jenem des Rechtsstaates tritt. Respektierung der Gewaltenteilung und Unabhängigkeit der Gerichte – in der Rechtsprechung und der Justizselbstverwaltung – sind nicht einfach gegeben, sondern müssen immer wieder in Erinnerung gerufen, hochgehalten und manchmal auch erkämpft werden.

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In dieser Optik hat «Justice - Justiz - Giustizia» während der fünfzehn Jahre ihres Erscheinens kaum ein rechtsstaatlich bedeutsames Thema ausgelassen, angefangen beim ersten Beitrag aus der Feder von alt Bundesgerichtspräsident Hans Peter Walter zum Fundamentalthema «Interne richterliche Unabhängigkeit», bis zum letzten bisher erschienenen Beitrag von Yvonne Summer zu COVID-19 und seinen Folgen für die österreichische Justiz. Die Reigen von Forums-Beiträgen, Science-Beiträgen, Buchbesprechungen, Updates der Bibliographie zum Richterrecht, Mitteilungen aller Art sind stattlich: Über 1200 redaktionelle Beiträge, grösseren und kleineren Umfanges, inhaltlich für das Richterrecht stets bedeutsam, interessant und weiterführend, sind in den fünfzehn Jahren erschienen. Die Schweizer Richterzeitung ist heute eine Institution.

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Die Gerichtsorganisation, die verschiedenen Verfahren im öffentlichen, privaten und im Strafrecht, die Art und Weise, wie in einem Land Recht gesprochen, geurteilt wird, der Status der Richterpersonen – das alles sind Themen, die immer noch, aller Internationalisierung und Globalisierung der Rechtsbeziehungen zum Trotz, weitestgehend Gegenstand der nationalen Rechtsordnungen und Legiferierung bilden. Gerade deswegen erscheint es als unabdingbar, den Blick über die Grenzen zu öffnen und zu schauen, wie es andere Staaten mit der Justiz halten. Die rechtsvergleichende Betrachtungsweise ist denn auch ein Wesenszug der Jubilarin, der sich in zahlreichen Beiträgen mit Gewinn niederschlägt.

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Wie in allen Wissens- und Wirkungsbereichen feststellbar, hat auch in der schweizerischen Rechtspflege, sowohl auf Bundes- wie kantonaler Ebene, spätestens mit der Justizreform 2000 eine Entwicklung eingesetzt, die als Professionalisierung im Sinne einer intensiveren, wirksameren und vor allem wissenschaftlich abgestützten Durchdringung der Sache bezeichnet werden kann. In diesem Prozess spielt «Justice - Justiz - Giustizia» eine wichtige Rolle. Es sind ihr daher weitere fünfzehn gute Erscheinungsjahre mit weiter Verbreitung anzuwünschen. Die Beachtlichkeit ihrer Beiträge beim interessierten Publikum darf als gesichert gelten.


Prof. Dr. Ulrich Meyer, Bundesgerichtspräsident.

Luzern/Lausanne, 21. August 2020