Medientraining für Vorsitzende Richterinnen und Richter an einem obersten Bundesgericht
Seit knapp einem Jahr können die obersten Bundesgerichte in Deutschland in besonderen Fällen Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen sowie Ton- und Filmaufnahmen zulassen. Im folgenden Beitrag wird dargestellt, was das Bundessozialgericht in dieser Hinsicht unternommen hat.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Übersicht
- 2. Erweiterung der Medienöffentlichkeit mit dem EMöGG
- 2.1. Diskussion im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens
- 2.2. Vorsichtige Erweiterung als Kompromiss
- 3. Umsetzung im Bundessozialgericht
- 3.1. Technische Vorbereitungen
- 3.2. Medientraining
- 4. Fazit
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