Justizleitung und unabhängige Justiz im Kanton Bern
Die Justiz des Kantons Bern wird durch das gesetzliche Organ der Justizleitung geführt. Nebst den Präsidien des Ober- und Verwaltungsgerichts nimmt darin auch der Generalstaatsanwalt Einsitz. Dies wirft staatsrechtliche Fragen auf: Verträgt sich eine solche Organisation mit den Grundsätzen der Gewaltenteilung und -trennung sowie der institutionellen Unabhängigkeit der Gerichte?
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Aufgaben und Funktionsweise der Justizleitung
- 3. Staatsrechtliche und strafprozessuale Rolle der Staatsanwaltschaft
- 4. Unabhängigkeit der Gerichte
- 5. Diskussion der bernischen Justizleitung
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