Zur Spruchkörperbildung an Gerichten: Vorausbestimmung als Fairnessgarantin
Die Totalrevision der Bundesrechtspflege verlangt eine generell-abstrakte Normierung der Spruchkörperbildung an den drei eidgenössischen Gerichten.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Problemstellung
- 2. Richterliche Unabhängigkeit und Garantie desverfassungsmässigen Richters
- 2.1. Richterliche Unabhängigkeit (Art. 191c BV)
- 2.2. Garantie des verfassungsmässigen Richters (Art. 30 Abs. 1 BV)
- 3. Rechtsprechung des deutschen Bundesverfassungsgerichts
- 4. Rechtsprechung des Bundesgerichts
- 5. Vorschriften zur Geschäftsverteilung im BGG, SGG und VGG
- 6. Kriterien und Lösungsmöglichkeiten
- 7. Umsetzung in den Reglementen der drei Gerichte des Bundes
- 8. Gestärktes Vertrauen in die Justiz
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