Justice - Justiz - Giustizia

Die steuerliche Behandlung der «Mandatsbeiträge» in der Schweiz

  • Auteur-e: Thomas Stadelmann
  • Proposition de citation: Thomas Stadelmann, Die steuerliche Behandlung der «Mandatsbeiträge» in der Schweiz, in : «Justice - Justiz - Giustizia» 2006/3
Fast alle Richterinnen und Richter in der Schweiz wurden für ihr Amt durch eine politische Partei portiert. Praktisch alle dieser Richter bezahlen dafür «ihren» Parteien eine Abgabe, so genannte «Mandatsbeiträge» oder «Mandatssteuern», welche je nach Amt, Partei und Kanton erheblich sein können. In den meisten Fällen wird diese Abgabe eher weniger freiwillig entrichtet, sondern von den politischen Parteien wird diesbezüglich erheblicher Druck auf «ihre» Mandatsträger ausgeübt. Das bedeutet also, dass faktisch mehr oder weniger zwingend die Richterinnen und Richter «ihren» Parteien eine jährliche Abgabe entrichten müssen, damit sie ihr Amt ausüben können, dass die Abgabe somit eine Notwendigkeit für die Erzielung der Erwerbseinkünfte aus dem fraglichen Amt darstellt.
Dieser Umstand lässt – u.a. – die Frage aufwerfen, ob es sich bei diesen Abgaben allenfalls um Gewinnungskosten handelt, welche steuerlich vom Erwerbseinkommen in Abzug gebracht werden können.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Bundesgerichtsurteil vom 5. Dezember 1997 (BGE 124 II 29)
  • 2. Regelung im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG)
  • 3. Regelung im Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG)
  • 4. Kantonale Regelungen
  • 5. Schlussbemerkung