Justice - Justiz - Giustizia

Zuger Kantonsrat gegen die Bekanntgabe des Abstimmungsverhältnisses bei Gerichtsentscheiden

  • Auteur-e: Aldo Elsener
  • Proposition de citation: Aldo Elsener, Zuger Kantonsrat gegen die Bekanntgabe des Abstimmungsverhältnisses bei Gerichtsentscheiden, in : «Justice - Justiz - Giustizia» 2006/3
Im Kanton Zug debattierte der Kantonsrat am 29. Juni 2006 über die Frage der Bekanntgabe des Abstimmungsverhältnisses bei Entscheiden des Verwaltungsgerichts. Die SP-Fraktion im Kantonsrat hatte im Jahr 1990 verlangt, dass das kantonale Gesetz über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen vom 1. April 1976 (Verwaltungsrechtspflegegesetz, VRG, BGS 162.1) insofern angepasst werden sollte, als Verwaltungsgerichtsurteile nicht nur Angaben über die beteiligten Richterinnen und Richter, sondern zusätzlich über das Stimmenverhältnis bei der Urteilsentscheidung enthalten sollten. Der Rat lehnte es mit 62 : 5 Stimmen ab, die Motion erheblich zu erklären.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 2. Die Überlegungen des Verwaltungsgerichts
  • 2.1. Das Wichtigste in Kürze
  • 2.2. Kollegialitätsprinzip und Sitzungsgeheimnis
  • 2.2.1. Kollegialitätsprinzip
  • 2.2.2. Sitzungsgeheimnis
  • 2.3. Öffentliche Verhandlung
  • 2.4. Bekanntgabe abweichender Meinungen bei der Entscheidfindung
  • 2.4.1. Regelungen im In- und Ausland
  • 2.4.2. Mögliche Formen der Transparenz und der Dissenting Opinion
  • 2.4.3. Argumente pro und contra
  • 2.4.3.1. Transparenz
  • 2.4.3.2. Kalkulierbarkeit und Fortentwicklung des Rechts
  • 2.4.3.3. Relativität des Rechts
  • 2.4.3.4. Wirkung auf Richter und Richterinnen
  • 2.4.3.5. Autorität der Entscheidung
  • 2.4.4. Schlussfolgerungen