Fachliche Voraussetzungen für die Wahl in die zugerischen Gerichte
Im Kanton Zug werden Richter und Richterinnen seit einer Verfassungsänderung im Jahre 2000 im Majorzverfahren (bisher Proporz) durch das Volk gewählt. Für die fachlichen Voraussetzungen für Voll- und Nebenämter wurde vom Obergericht für die Zivil- und Strafrechtspflege und vom Verwaltungsgericht für die Verwaltungsrechtspflege ein Kriterienkatalog ausgearbeitet, von dem das Kantonsparlament zu Handen der politischen Parteien in zustimmendem Sinne Kenntnis nahm.
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