Interne richterliche Unabhängigkeit
Interne richterliche Unabhängigkeit bedeutet eigenständige, von organisatorischen Zwängen und Manipulationen unbeeinflusste Entscheidungsfreiheit. Der Beitrag geht der Frage nach, ob diese Unabhängigkeit in der Schweiz durch die kollegialen und funktionalen Strukturen der Rechtsprechung, durch parlamentarische Aufsichtsbefugnisse und Effizienzkontrollen oder durch das Prinzip der demokratischen Richterwahlen gefährdet ist.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Zum Thema
- 2. Entscheidungsfreiheit und Unabhängigkeit
- 3. Kollegialgericht und Instanzenzug
- 4. Verwaltungsaufsicht und Effizienzkontrolle
- 5. Wiederwahl
- 6. Drei Feststellungen zum Schluss
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