Ausstand – Befangenheit aufgrund einer Medienmitteilung
Sollen einer Person, die nicht als Partei am Strafverfahren beteiligt ist, Kosten auferlegt werden, ist diese zum Stellen eines Ausstandsbegehrens berechtigt. Ausstandspflicht aufgrund einer Medienmitteilung bejaht (Entscheid Kantonsgerichtspräsident, 7. April 2005, KP.2005.25).
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.