Justice - Justiz - Giustizia

Reform der Bundesgerichtsbarkeit

Ein heikler Schritt mit gewissen Unwägbarkeiten und Problemen

  • Autor/Autorin: Rainer J. Schweizer
  • Beitragsart: Science
  • Zitiervorschlag: Rainer J. Schweizer, Reform der Bundesgerichtsbarkeit, in: «Justice - Justiz - Giustizia» 2018/4
Der Bundesrat hat den Räten im Sommer 2018 Vorschläge zu einer weitreichenden Reform der Bundesgerichtsbarkeit vorgelegt. Mit der beantragten Änderung sollen einige bedeutsame Verbesserungen am 2005 beschlossenen Prozessrecht vorgenommen werden, aber es gibt auch eine Reihe von Anträgen, die zwar auf eine neuerliche Entlastung des Bundesgerichts zielen, jedoch zu weiteren strittigen Einschränkungen des Zugangs zum Bundesgericht führen. Die folgende Untersuchung versteht sich als Diskussionsbeitrag. Wissenschaft will nicht die Entwicklungen in Gesellschaft und Politik hindern, aber sie muss dazu aus dem Verständnis ihrer Normen kritische relevante Fragen stellen und ihre Sichtweisen vermitteln.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 2. Zu den Massnahmen zur Entlastung des Bundesgerichts
  • 2.1. Eine erfreuliche Öffnung zahlreicher Bereiche
  • 2.2. Neue Zugangsschranken im Strafprozessrecht: Streitwertgrenze und gewisse Entscheide der Beschwerdekammern von Bund und Kantonen
  • 2.3. Fehlbelastungen in einzelnen Abteilungen und Bereiche mit geringen Erfolgsaussichten als Rechtfertigung von neuen Beschränkungen?
  • 2.4. Vorbehalt von Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung und von aus anderen Gründen besonders bedeutenden Fällen
  • 2.4.1. Eine in der Regel überzeugende, aber sehr restriktive Praxis
  • 2.4.2. Eine problematische Ausdehnung des Vorbehalts auf verfahrensleitende Entscheide
  • 2.4.3. Das Problem der Begrenzung des Erfahrungswissens und der normativen Distanz
  • 2.4.4. Kommt es so nicht erst recht zu einem Mehraufwand für Gericht und Anwaltschaft?
  • 2.4.5. Was ist der Zweck des Vorbehalts?
  • 2.5. Reduktion des Ausnahmenkatalogs, aber weiterhin wichtige und zum Teil problematische Ausnahmen
  • 2.5.1. Zur den Rechtfertigungen der bisherigen Ausnahmen
  • 2.5.2. Kritik an einzelnen verbleibenden Ausnahmen
  • 2.5.2.1. Die beinahe absolute Ausnahme der Anfechtung von Entscheiden auf dem Gebiet des Asyls
  • 2.5.2.2. Art. 84a BGG: aussen- und sicherheitspolitische Entscheide
  • 3. Verfassungs- und völkerrechtliche Aspekte
  • 3.1. Zu Art. 191 BV
  • 3.2. Zu Art. 6 und Art. 13 EMRK
  • 3.3. Art. 35 BV betr. Verwirklichung der Grundrechte als Massstab
  • 3.4. Auf jeden Fall bilden der ordre public und Kernanliegen des Menschenrechtsschutzes Grenzen von Zugangsbeschränkungen
  • 4. Alternativen
  • 4.1. Verfahrensrechtliche Vereinfachungen
  • 4.2. Warum nicht zwei, drei Bundesrichterinnen und Bundesrichter mehr wählen?
  • 4.2.1. Bisherige Regelung
  • 4.2.2. Ein Einwand: Eine weitere Erschwerung der Koordination der Rechtsprechung?
  • 4.2.3. Gewährleistungspflicht der Bundesversammlung für ein leistungsstarkes Bundesgericht
  • 5. Zur subsidiären Verfassungsbeschwerde
  • 5.1. Zur Entstehungsgeschichte
  • 5.2. Die Einwände des Bundesgerichts
  • 5.3. Beibehalten, aber auch gegenüber den Vorinstanzen des Bundesgerichts auf Bundesebene vorsehen
  • 6. Hinweise auf Lücken und Korrekturbedürfnisse
  • 6.1. Ergänzung von Art. 20 Abs. 2 BGG und von Art. 106 Abs. 3 (neu) E-BGG?
  • 6.2. Zu Art. 86 Abs. 1 Bst. c BGG: Anforderung an die Vorinstanzen
  • 6.3. Korrektur von Art. 103 BGG
  • 6.4. Anpassungen von Art. 122 BGG?
  • 6.5. Verankerung der PKK-Praxis?
  • 7. Zusammenfassung